Arbeiter Baugenossenschaft Paradies e.G.

Arbeiter Baugenossenschaft Paradies e.G.

Herzlich Willkommen auf der Webseite der im Jahr 1902 gegründeten ABG Paradies. Hier finden Sie Informationen über eine der ältesten Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin, einen Überblick über unsere Geschichte und jede Menge Informationen für unsere Mitglieder und auch für Bewerber. Weiterhin stellen sich unsere Haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter vor.

Unsere Wohnungen befinden sich im grünen Südosten Berlins, in Bohnsdorf, aber auch im Prenzlauer Berg.

BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZ

Wichtige Informationen für Mieterinnen und Mieter zum Dezemberabschlag und der Gaspreisbremse

Informationen zu diesem Thema finden Sie im Bereich Service unter Dokumente und Formulare

Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus

Zur Verringerung der Infektionsgefahren durch das Coronavirus (SARS-CoV-2) und zum Schutz unserer Mitarbeiter,
Mitglieder und Mieter haben wir verschiedene Maßnahmen getroffen. Unter anderem betrifft dies auch unsere
Geschäftsstelle.

Die Geschäftsstelle ist für den Besucherverkehr derzeit nur beschränkt geöffnet. Besucher können nach erfolgter
Terminvereinbarung per Telefon, Fax, E-Mail oder per Post die Geschäftsstelle unter Einhaltung der
Hygienevorschriften und des Sicherheitsabstandes einzeln betreten.

Sie erreichen uns weiterhin per Telefon, Fax, E-Mail, über unsere Homepage und auf dem Postweg.

Für dringende, unausweichlich notwendige Termine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Besuchstermin.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Foto Häuser
Foto Häuser
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Geschichte der Genossenschaften.

Die Wohnungssituation Ende des 19. Jahrhunderts war desolat. Insbesondere in den rasch wachsenden Städten waren die Wohnungen zu teuer, durch Untervermietung überbelegt und hygienisch unzureichend. Die ersten selbsthilfegestützten Genossenschaften überlebten wegen ihrer Kapitalschwäche die Wirtschaftskrise von 1874 nicht. In den Städten drohten Epidemien und soziale Unruhen. Im Jahr 1867 erließ Preußen ein erstes Genossenschaftsgesetz.

Da es nur Genossenschaften mit unbegrenzter Haftung kannte, blieb die Zahl der Gründungen begrenzt (28 im Jahre 1888). Das Gesetz betreffend die Wirtschafts- und Erwerbsgenossenschaften von 1889, kurz Genossenschaftsgesetz, ermöglichte die Gründung von Genossenschaften mit beschränkter Haftungspflicht. Zugleich schuf die Invaliditäts- und Altersversicherungs-gesetzgebung von 1889 weitere Voraussetzungen für den Erfolg der Baugenossenschaften, weil sie mit der Vergabe von langfristigen und zinsgünstigen Krediten der Versicherungs-anstalten an die gemeinnützige Wohnungswirtschaft einherging.

Von da an begannen sich Baugenossenschaften in ganz Deutschland zu entwickeln. Waren es im Jahr 1889 38, so stieg ihre Zahl über 385 (1900) und 1056 (1910) auf 1402 im Jahr 1914 schnell an. Nach einer kriegsbedingten Stagnation stieg ihre Zahl von 1919 bis 1922 in einer regelrechten Gründungswelle weiter an. Diese Entwicklung hieß bei Fachleuten Bauhüttenbewegung. So gehörten Ende 1926 dem gewerkschaftlichen Verband sozialer Baubetriebe 148 Betriebe an, die im Schnitt rund 16.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigten und Ende 1926 rund 80 Millionen Reichsmark umsetzten.

Quelle: Wikipedia

Die Wohnungssituation Ende des 19. Jahrhunderts war desolat. Insbesondere in den rasch wachsenden Städten waren die Wohnungen zu teuer, durch Untervermietung überbelegt und hygienisch unzureichend. Die ersten selbsthilfegestützten Genossenschaften überlebten wegen ihrer Kapitalschwäche die Wirtschaftskrise von 1874 nicht. In den Städten drohten Epidemien und soziale Unruhen. Im Jahr 1867 erließ Preußen ein erstes Genossenschaftsgesetz.

Da es nur Genossenschaften mit unbegrenzter Haftung kannte, blieb die Zahl der Gründungen begrenzt (28 im Jahre 1888). Das Gesetz betreffend die Wirtschafts- und Erwerbsgenossenschaften von 1889, kurz Genossenschaftsgesetz, ermöglichte die Gründung von Genossenschaften mit beschränkter Haftungspflicht. Zugleich schuf die Invaliditäts- und Altersversicherungs-gesetzgebung von 1889 weitere Voraussetzungen für den Erfolg der Baugenossenschaften, weil sie mit der Vergabe von langfristigen und zinsgünstigen Krediten der Versicherungs-anstalten an die gemeinnützige Wohnungswirtschaft einherging.

Von da an begannen sich Baugenossenschaften in ganz Deutschland zu entwickeln. Waren es im Jahr 1889 38, so stieg ihre Zahl über 385 (1900) und 1056 (1910) auf 1402 im Jahr 1914 schnell an. Nach einer kriegsbedingten Stagnation stieg ihre Zahl von 1919 bis 1922 in einer regelrechten Gründungswelle weiter an. Diese Entwicklung hieß bei Fachleuten Bauhüttenbewegung. So gehörten Ende 1926 dem gewerkschaftlichen Verband sozialer Baubetriebe 148 Betriebe an, die im Schnitt rund 16.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigten und Ende 1926 rund 80 Millionen Reichsmark umsetzten.

Quelle: Wikipedia

Unsere Genossenschaft in Zahlen:

0
Mitglieder
0
Wohnungen
0
m² vermietbare Fläche

Die ABG Paradies ist Mitglied bzw. hält Beteiligungen an diesen Unternehmen: